Wann ist die Tätigkeit eines Insolvenzverwalters gewerblich?

17.02.10

Insolvenzverwalter, die ihre Tätigkeit mit Unterstützung lediglich eines qualifizierten Mitarbeiters durchführen, sind nicht gewerblich tätig. Dies bestätigte das Finanzgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil (Az.: 7 K 3041/07 G, F).

Der Kläger führte eine Praxis als Steuerberater und vereidigter Buchprüfer. Darüber hinaus war er als Insolvenzverwalter tätig. Seinen Gewinn ermittelte der Kläger durch Einnahmen-Überschussrechnung. Der Kläger betreute Mitte 2001 mehr als 100 Insolvenzverfahren als Insolvenzverwalter. Das Finanzamt sah in den Einkünften als Insolvenzverwalter gewerbliche Einkünfte und nicht solche aus selbstständiger Tätigkeit. Hiergegen wandte sich der Kläger mit Einspruch und späterer Klage vor dem Finanzgericht.

Nach Ansicht der Richter stellen die Einkünfte aus der Tätigkeit als Insolvenzverwalter im vorliegenden Fall keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar. Das Gericht folgte der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, wonach die Tätigkeit von Konkursverwaltern, Zwangsverwaltern oder Insolvenzverwaltern eine vermögensverwaltende Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) darstellt und somit als selbstständige Tätigkeit einzustufen ist. Die Betätigung als Insolvenzverwalter habe sich zu einem eigenen Beruf entwickelt. Auch den Gesichtspunkt, dass die selbstständige Tätigkeit wegen Einbindung weiterer Mitarbeiter in eine gewerbliche Tätigkeit umzuqualifizieren ist, sah das Gericht im vorliegenden Fall als nicht gegeben an. Der Kläger hat nach Überzeugung des Gerichts seine Leistungen im Streitzeitraum persönlich erbracht. In dieser Zeit hatte er nämlich nur einen qualifizierten Mitarbeiter beschäftigt. Die Beschäftigung von nur einem qualifizierten Mitarbeiter wird von der Rechtsprechung als "unschädlich" angesehen, da erst bei der Beschäftigung von mehr als einem qualifizierten Mitarbeiter davon ausgegangen wird, dass dies die Umqualifizierung in eine gewerbliche Tätigkeit zur Folge haben kann.



Quelle: Startothek 2010

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