Vorsicht bei Rechnungen für Handelsregistereintragungen
04.03.11
Nepper, Schlepper, Bauernfänger - Existenzgründer und Jungunternehmer sollten Ihre Post mit Vorsicht genießen! So landen derzeit vermehrt rechnungsähnliche Anschreiben in den Briefkästen von Firmen, die sich kurz zuvor ins Handelsregister haben eintragen lassen. Auf die scheinbare Zahlungspflicht zur Begleichung der Eintragungsgebühr sollte aber nicht eingegangen werden, da es sich hierbei nur um ein Angebot eines privaten Registers handelt.
Wie das Existenzgründerportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) berichtet, enthalten die Schreiben in der Regel typische Merkmale einer Rechnung, wie z. B. beigefügter Überweisungsträger, Netto-/Brutto-Aufschlüsselung eines zu zahlenden Betrages, Angabe einer Zahlungsfrist, Registernummer, Eintragungsdatum etc. Hierdurch werde beim Empfänger der Eindruck erweckt, für eine bereits erfolgte Eintragung der Firma in ein Register bezahlen zu müssen. Tatsächlich es sich bei diesen Schreiben lediglich um ein Angebot zum Abschluss einer kostenpflichtigen Eintragung des neuen Unternehmens in ein privates Register, dessen Nutzung relativ gering ist. Wie immer ist hierbei das Kleingedruckte entscheidend.
Laut BMWi hat die Bundesregierung derzeit keine Handhabe, die betreffenden Schreiben zu unterbinden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in ein privates Register ohne vertragliche Vereinbarung keinerlei Kosten verursachen könne. Bereits irrtümlich gezahlte Rechnungen sollten wegen arglistiger Täuschung angefochten und der Geldbetrag zurückverlangt werden. Weitere Möglichkeiten sind die Einschaltung der Wettbewerbszentrale sowie die Erstattung einer Anzeige wegen versuchten Betrugs.
Quelle: Startothek 2011