Vorsicht bei der Verwendung fremden Kartenmaterials
25.01.10
In der heutigen Zeit ist der eigene Internetauftritt für viele Existenzgründer gar nicht mehr weg zu denken. Bei der Erstellung der Homepage muss allerdings darauf geachtet werden, dass keine Urheberrechte Dritter verletzt werden. Wer z. B. unberechtigt fremde Stadtpläne einbaut, muss dafür neben Lizenzgebühren auch die Folgekosten bezahlen, entschied das Amtsgericht München (Az.: 161 C 8713/09).
Zur Gestaltung ihres eigenen Internetauftritts hatte sich die Betreiberin eines Gästehauses im Internet des Kartenmaterials eines kartographischen Verlages bedient. Trotz eines Urheberrechtshinweises auf der Internetseite des Verlages nutzte die Gastwirtin einen Kartenausschnitt für die Wegbeschreibung. Eine Absprache oder sonstige Berechtigung für die Nutzung lag nicht vor. Deshalb verlangte der Verlag neben einer Unterlassungserklärung eine angemessene Zahlung der Lizenzgebühr in Höhe von 650 Euro sowie weiterer Kosten für die Durchsetzung seines Rechtsanspruches. Zwar gab die Betreiberin die geforderte Erklärung ab, allerdings zahlte sie, da ihr die Gebühr zu hoch erschien, nur knapp 1/3 der Forderung.
Wegen des Restbetrages zog der Verlag vor Gericht und hatte Erfolg. Auch das Amtsgericht München sah in der Verwendung der Karten eine unrechtmäßige Nutzung und sprach dem Verlag den geforderten Schadenersatz sowie die Abmahnkosten in voller Höhe zu. Der Betrag sei insofern gerechtfertigt, als es sich dabei um die übliche und damit angemessene Lizenzgebühr des Verlages für die Nutzung des Kartenwerkes handelte. Auch wenn dies nicht das billigste Angebot des Marktes sei, habe derjenige, der Rechte Dritter verletzt, keinen Anspruch darauf, besser gestellt zu werden, als er bei einem normalen Nutzungsvertrag mit dem Anbieter gestanden hätte, betonte das Gericht abschließend.
Praxistipp: Kostenloses bzw. kostengünstiges Kartenmaterial zur Darstellung/Beschreibung Ihres Unternehmensstandorts finden Sie im Internet z. B. bei GoogleMaps oder www.openstreetmap.de. Die diesbzgl. Nutzungsbedingungen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Internetseiten des Anbieters.
Quelle: Startothek 2010