Vereinfachtes Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

25.01.10

Existenzgründer im Baugewerbe sollten bei der Unternehmensplanung stets auch die Sozialversicherungsbeiträge etwaiger Mitarbeiter im Hinterkopf behalten. So gilt beispielsweise seit Anfang des Jahres der neue Tarifvertrag für das Sozialkassenverfahren (VTV), der durch zahlreiche Vereinfachungen und Serviceverbesserungen erhebliche Erleichterungen bringen soll.


Wie es in der Pressemitteilung der SOKA-BAU heißt, sei im Vorfeld der anstehenden Modernisierung des VTV bereits im November ein Kunden-Service-Center eingerichtet und viele interne Abläufe zum Vorteil des Kunden optimiert worden. Von den Neuerungen sollen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren.

Die wichtigsten Änderungen haben wir im Folgenden kurz zusammengefasst:

  1.

Wegfall der doppelten Meldepflicht

  2.

Neue Abrechnungsmöglichkeit bei Beitrags- und Erstattungsforderungen

  3.

Zahlung des Sozialkassenbeitrages und der Winterbeschäftigungsumlage in nur einer Überweisung

  4.

Modernisierung von Versicherungs- und Ausbildungsnachweisen

  5.

Elektronische Übermittlung der Meldungen auch ohne Baulohnprogramm

  6.

Einrichtung eines elektronischen Postfachs bei der SOKA-BAU

  7.

Direkter Versand der Jahreskontoauszüge an Arbeitnehmer

Detaillierte Informationen zum neuen Tarifvertrag für das Sozialkassenverfahren erhalten Sie im Internetangebot der SOKA-BAU. Die gültigen Sozialkassenbeiträge finden Sie ebenfalls dort.



Quelle: Startothek 2010

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