Verbesserung der Sanierungschancen durch neues Insolvenzrecht

09.11.11

Manchen Existenzgründern gelingt es nicht, ihr neues Unternehmen dauerhaft am Markt zu platzieren. Oftmals droht die frühzeitige Insolvenz. Bei zukünftigen Insolvenzverfahren setzt der Gesetzgeber aber nicht mehr auf reine Abwicklung sondern vielmehr auf eine erfolgreiche Sanierung. So sieht es jedenfalls das am 27.10.2011 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vor.

Mit dem neuen Gesetz setzt die Bundesregierung mehrere Reformvorhaben zum Insolvenzrecht gleichzeitig um. Hauptziel ist die Schaffung eines effektiveren und planbaren Insolvenzverfahrens für alle Beteiligten. Das Hauptaugenmerk soll hierbei vor allem auf die Fortführung sanierungsfähiger Unternehmen und den Erhalt von Arbeitsplätzen gerichtet werden. Bundesjustizministerin Leutheuser-Schnarrenberger verspricht sich lt. Pressemitteilung durch das neue ESUG sogar eine ganz neue Insolvenzkultur in Deutschland.


Zu den wichtigsten Regelungen des ESUG gehören u. a. die Stärkung der Gläubigerstellung bei der Insolvenzverwalterauswahl, der Ausbau und die Straffung des Insolvenzplanverfahrens sowie die Vereinfachung des Zugangs zur Eigenverwaltung. Insbesondere durch ein verbessertes Mitspracherecht will die Bundesregierung betroffene Unternehmen bzw. Unternehmer dazu anhalten, sich bei drohender Zahlungsunfähigkeit ein mögliches Scheitern einzugestehen und sich schneller an einen Insolvenzrichter zu wenden.


Quelle: Startothek 2011

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