Unternehmergesellschaft (UG): Sacheinlagenverbot gelockert

05.09.11

Will eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) das Stammkapital auf die Höhe des Mindestkapitals oder darüber hinaus aufstocken, dürfen hierfür auch Sacheinlagen getätigt werden. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Beschluss (Az.: II ZB 25/10).

Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) war mit einem Stammkapital von 500 Euro im Handelsregister eingetragen. Der Alleingesellschafter wollte das Stammkapital auf 25.000 Euro erhöhen. Die Aufstockung sollte durch eine Sacheinlage (Übertragung von Gesellschaftsanteilen einer anderen Gesellschaft) erfolgen. Das zuständige Handelsregister lehnte die Eintragung der Kapitalerhöhung ab. Begründung: Eine Sacheinlage sei unzulässig, wenn die Gesellschaft nicht über ein Stammkapital in Höhe von 25.000 € verfüge.

Gegen diese Entscheidung klagte die Unternehmergesellschaft und bekam in letzter Instanz Recht. "Gegen die Geltung des Sacheinlagenverbots für Kapitalerhöhungen auf den Betrag von 25.000 € (oder mehr) spricht vor allem, dass der Übergang von der Unternehmergesellschaft zur normalen GmbH in der Systematik des Gesetzes angelegt ist", so die Richter in ihrem Beschluss.



Quelle: Startothek 2011

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