Umsatzsteuergrenze soll erhalten bleiben

12.10.11

Die Umsatzsteuergrenze in Höhe von 500.000 Euro soll auch nach 2011 weiter gelten. Damit sollen kleine und mittlere Unternehmen auch weiterhin Liquiditätsvorteile genießen können. Dies geht aus einem Gesetzentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes hervor, der aktuell im Bundestag beraten wird.

2009 war die Umsatzsteuergrenze durch das "Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung" auf bundeseinheitliche 500.000 Euro angehoben worden. Dadurch wurden kleine und mittlere Unternehmen entlastet, da sie die Umsatzsteuer nicht mehr bei Rechnungsstellung (Soll-Versteuerung) sondern erst beim Zahlungseingang (Ist-Versteuerung) an das Finanzamt abführen mussten.

Diese auch für Existenzgründer vorteilhafte Regelung sollte ursprünglich zum 31.12.2011 auslaufen, wird laut Gesetzentwurf aber dauerhaft beibehalten werden. Das Gesetz muss noch vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.


Quelle: Startothek 2011

Zurück