Regelung im Insolvenzrecht für Unternehmungen
30.09.09
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung hat der Bundesrat die ursprünglich bis zum 31.12.2010 befristete Änderung des insolvenzrechtlichen Überschuldungsbegriffs um weitere drei Jahre verlängert. Damit will der Gesetzgeber in Not geratene Unternehmen - insb. kleine und mittelständische Unternehmen - weiterhin vor dem frühzeitigen Gang in die Insolvenz bewahren und so zur Stabilisierung des Finanzmarktes beitragen.