Prüfung der Zahlungsunfähigkeit

05.01.10

Zahlungsunfähigkeit ist ein Insolvenzgrund bei Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften. Geschäftsführer von GmbH und GmbH & Co. KG müssen sich vor allem in Krisenzeiten laufend über die wirtschaftliche Lage informieren. Liegt Zahlungsunfähigkeit vor, muss unverzüglich der Insolvenzantrag gestellt werden, spätestens aber innerhalb von drei Wochen, wenn Maßnahmen zur Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit nicht erfolgreich sind.

Ein verspäteter Insolvenzantrag ist ein Insolvenzvergehen und wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe auch bei geringem Verschulden bestraft.

Laut Bundesgerichtshof liegt Zahlungsunfähigkeit vor, wenn die fälligen Verbindlichkeiten innerhalb von drei Wochen nicht zu 90% erfüllt werden können.



Quelle: IGU 2010

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