Privat mitbenutztes, häusliches Arbeitszimmer absetzbar

15.08.11

Auch bei umfangreicher Privatnutzung können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht werden. Dies entschied das Finanzgericht Köln in einem aktuellen Urteil (Az.: 10 K 4126/09).

Der Kläger - ein Gewerbetreibender - beantragte den Abzug von 50 Prozent der Kosten für ein Wohnzimmer, das er jeweils zur Hälfte für Wohnzwecke und für Büroarbeiten nutzte. Die Richter gaben der Klage statt. Sie beschränkten die steuerliche Anerkennung allerdings auf 1.250 EUR, da das Zimmer nicht Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit des Klägers war.

Revision gegen dieses Urteil wurde wegen der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen. Denn das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte in einem ähnlichen Fall (Az.: 7 K 2005/08) eine entsprechende Aufteilung von Wohnraumkosten abgelehnt.


Quelle: Startothek 2011

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