Pflichtmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist EU-rechtskonform
09.04.09
Das deutsche System der gesetzlichen Unfallversicherungen und die damit verbundene BG-Pflichtmitgliedschaft für Unternehmen ist mit dem EU-Recht vereinbar. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof in einem aktuellen Urteil (Az.: C-350/07). Fast 100 Unternehmen hatten laut Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gegen die BG-Pflichtmitgliedschaft geklagt. Begründung: das Monopol Berufsgenossenschaften verstoße gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit und das europäische Wettbewerbsrecht. Das Landessozialgericht Sachsen hatte die Frage schließlich dem EuGH zur Beurteilung vorgelegt. Da die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung keine Unternehmen im Sinne des Europarechts seien, verstoße die Pflichtmitgliedschaft auch nicht gegen die Rechtsnormen des Binnenmarktes und die Wettbewerbsbestimmungen, so die EU-Richter in ihrem Urteil. Der Europäische Gerichtshof hat dem Landessozialgericht Sachsen allerdings aufgegeben, zu prüfen, ob die gesetzliche Unfallversicherung nicht über das Ziel einer solidarischen Finanzierung der sozialen Sicherheit hinausgehe. Beitrag Nr. 157 840 vom 26.03.2009 aus Startothek