Neues Gründercoaching ab 01. Oktober 2008 aus der Arbeitslosigkeit

19.08.08

Das Zuschussprogramm "Gründercoaching Deutschland" unterstützt als Beratungsförderung junge Unternehmen, die sich von einem Coach beraten und begleiten lassen. Zum 1. Oktober wird nun ein neuer Baustein eingeführt: ein Zuschuss für Gründungen aus Arbeitslosigkeit.

Gründerinnen und Gründer, die aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit starten, können ab 1. Oktober einen Zuschuss beantragen, wenn sie im ersten Jahr ihrer Gründungszeit eine Expertenhilfe in Anspruch nehmen. Der Zuschuss beträgt maximal 3.600 Euro (90 % des förderfähigen Beratungshonorars von maximal 4.000 Euro). Pro Tagewerk dürfen dabei nicht mehr als 800 Euro berechnet werden. Anträge können ab dem 1. Oktober gestellt werden.

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