Neues Gaststättengesetz in Niedersachsen

21.12.11

Mit Beginn des neuen Jahres tritt das Niedersächsische Gaststättengesetz in Kraft. Damit ist Niedersachsen das 6. Bundesland, das über ein eigenes Gaststättengesetz verfügt. Wichtigste Änderung des neuen Landesgesetzes ist der Wegfall der Erlaubnispflicht.

Existenzgründer müssen ab 01.01.2012 keine Erlaubnis mehr für die Gründung einer Gaststätte beantragen. Der Gründer muss sein Vorhaben lediglich vier Wochen vor Eröffnung bei der zuständigen Gemeinde anzeigen. Die Anzeige kann mit einem Mustervordruck aus dem Gesetz erfolgen. Darüber hinaus kann die Anzeige im Rahmen der Gewerbeanmeldung erfolgen, wenn:

 

  • in der Gewerbeanzeige angegeben wird, ob alkoholische Getränke oder zubereitete Speisen angeboten werden und

  • die vierwöchige Frist eingehalten wird.

Das Anzeigeverfahren kann auch über einen Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Wenn in der Gaststätte alkoholische Getränke angeboten werden sollen, ist die Gemeinde verpflichtet, die Zuverlässigkeit des Gründers zu überprüfen. Der Gründer muss in diesen Fällen der Anzeige

 

  • ein Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses sowie

  • eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

beifügen.


Quelle: Startothek 2011

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