Neuerungen 2010 für Existenzgründer

06.01.10

Steuerliche Entlastungen für Gründer


Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz werden Existenzgründer entlastet,

 

  • die ein Unternehmen von Ihren Eltern/Verwandten übernehmen

  • die sich im Übernachtungsgewerbe selbstständig machen wollen.

  • Darüber hinaus werden alle Gründer von den verbesserten Abschreibungsregeln für geringwertige Wirtschaftsgüter profitieren können.

Änderungen bei den Sozialversicherungskosten

Die Sozialversicherungsbeiträge ändern sich zum Jahreswechsel nur geringfügig. Die Beitragssätze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung bleiben konstant. Existenzgründer, die sich freiwillig arbeitslos versichern, müssen ein paar Cent mehr zahlen. Auch die Sätze zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ändern sich zunächst nicht. Hier ist aber mit Zusatzbeiträgen zu rechnen. Deutlich erhöht wurde die Insolvenzgeld-Umlage. Wie jedes Jahr wurden auch die Beitragsbemessungsgrenzen zum Jahreswechsel angepasst. Positiv ist, dass auch Existenzgründer ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mit der Einkommenssteuererklärung für 2010 stärker als bisher steuerlich geltend gemacht können.



Quele: Startothek 2010

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