Neuer Umsatzsteuer-Anwendungserlass

28.10.10

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen Umsatzsteuer-Anwendungserlass bekannt gegeben, der ab 01.11.2010 in Kraft tritt [BMF-Schreiben vom 01.10.2010 - IV D 3 - S 7015/10/10002 - (2010/0815152)]. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) löst die bisher gültigen Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 ab. Er erläutert die komplexen Regelungen des Umsatzsteuer-Gesetzes und ist auch ein für den Steuerlaien hilfreiches und verständliches Nachschlagewerk.

Der UStAE ist in Form einer juristischen Kommentierung nach den Paragrafen des Umsatzsteuergesetzes gegliedert. Er bindet die Finanzverwaltung in ihrem Handeln, nicht aber die Steuerpflichtigen und Gerichte. Durch den Erlass soll sichergestellt werden, dass bei gleichen Fakten auch gleiche Rechtsansichten von den Finanzämtern vertreten und umgesetzt werden.

Der knapp 600-seitige UStAE ist aber auch für Praktiker außerhalb der Finanzverwaltung interessant, da dort die komplexen Formulierungen des Umsatzsteuergesetzes ausführlich erläutert und mit Beispielen sowie anhand der aktuellen Rechtsprechung erklärt werden. Thematisiert wird z. B. die Unternehmereigenschaft, die Gestaltung von Rechnungen, Steuerbefreiungen etc.

Der UStAE muss noch im Bundessteuerblatt veröffentlicht werden. Sie finden ihn auf den Internet-Seiten des Bundesfinanzministeriums.


Quelle: Startothek 2010

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