Neue Unfallverhütungsvorschriften ab 2011

11.12.10

Unternehmer mit mehr als 10 Beschäftigten müssen mit Inkrafttreten der DGUV-Vorschrift 2 am 01.01.2011 neue betriebsärztliche und sicherheitstechnische Vorgaben berücksichtigen. Durch die neuen Leistungskataloge sollen Arbeitgeber die nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) erforderliche arbeitsschutzrechtliche Betreuung wesentlich flexibler gestalten können. Neuerungen gelten künftig vor allem im Bereich der Betriebsärzte und Berichtswesen.

Mit Beginn des nächsten Jahres löst die neue DGUV-Vorschrift 2 die bisherigen Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung zur Betreuung der Unternehmen durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ab. Diese unterstützen den Arbeitgeber insbesondere darin, Berufskrankheiten, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und Arbeitsunfälle zu erkennen und entsprechende Präventions- bzw. Gegenmaßnahmen einzuleiten. Bislang geschah dies - abhängig von Art und Größe des Unternehmens - nach strengen Regeln, die allerdings oftmals am tatsächlichen Bedarf der Betriebe vorbeigingen.

Mit der neuen DGUV-Vorschrift 2 sollen Arbeitgeber die erforderliche arbeitsschutzrechtliche Betreuung nunmehr flexibler gestalten können. Hier sollen insbesondere die neuen Leistungskataloge ermöglichen, die personellen Ressourcen für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung der Betriebe besser an die Verhältnisse bzw. den tatsächlichen Bedarf vor Ort anzupassen.



Quelle: Startothek 2010

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