Neue Mindestlöhne für 2012 festgelegt
06.01.12
Das Bundeskabinett hat kurz vor dem Jahreswechsel drei Mindestlohn-Verordnungen zugestimmt. Demnach wird ab 2012 erstmalig ein Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche eingeführt. Darüber hinaus werden die bestehenden Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk und der Gebäudereinigung angehoben. Damit gelten laut Bundesarbeitsministerium Mindestlöhne in 11 Branchen mit insgesamt ca. 4 Millionen Beschäftigten.
Zeitarbeit
In der Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung wurde erstmals ein Mindeststundenentgelt für die Entlohnung der rund 900.000 Zeitarbeitnehmer festgelegt.
Das Mindeststundenentgelt beträgt zum 1. Januar 2012
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7,01 Euro für die neuen Bundesländer einschließlich Berlin und
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7,89 Euro für die übrigen Bundesländer.
Das Mindeststundenentgelt steigt zum 1. November 2012 auf
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7,50 Euro für die neuen Bundesländer einschließlich Berlin und
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8,19 Euro für die übrigen Bundesländer.
Gebäudereinigung
In der Innen- und Unterhaltsreinigung wird der Mindestlohn 2012
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im Westen von derzeit 8,55 Euro auf 8,82 Euro je Stunde (ab 2013 auf 9,00 Euro) und
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im Osten von 7,00 Euro auf 7,33 Euro je Stunde (ab 2013 auf 7,56 Euro) angehoben.
Die Mindeststundenlöhne in der Glas- und Außenreinigung (z. B. für die Reinigung von Gebäudeteilen, Verkehrsschildern und Ampeln) bleiben in 2012 unverändert. Im Osten werden sie ab 1. Januar 2013 auf 9,00 Euro erhöht.
Dachdeckerhandwerk
Für Dachdecker wird der bundesweit gültige Mindeststundenlohn
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für das Jahr 2012 von derzeit 10,80 Euro auf 11,00 Euro und
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für das Jahr 2013 auf 11,20 Euro angehoben.
Hinweis: Detaillierte Informationen zum Mindestlohn und zu
den gültigen Tarifverträgen bzw. Verordnungen finden Sie auf den Internet-Seiten des Zolls.
Quelle: Startothek 2012