Neue GEZ-Gebühren für Unternehmer

25.06.10

Die Rundfunkkommission - bestehend aus den Ministerpräsidenten der Länder - hat sich am 09.06.2010 für neue GEZ-Gebühren ausgesprochen und ein entsprechendes Eckpunktepapier entworfen. Während Existenzgründer und Kleinstunternehmer von der Gebührenreform profitieren sollen, werden sich die Beiträge für Unternehmen mit vielen Mitarbeitern deutlich erhöhen. Die neuen Regelungen sollen aber erst Anfang 2013 in Kraft treten.

Das Eckpunktepapier sieht zunächst vor, dass ab 2013 alle Privathaushalte eine monatliche GEZ-Gebühr von 17,98 Euro zu zahlen haben und zwar unabhängig davon, wie viele, welche und ob überhaupt Geräte vorhanden sind. Durch die Pauschalisierung soll das Schwarzsehen nicht mehr möglich sein. Kontrollen in Privatwohnungen und Betrieben entfallen.

Unternehmer können sich hingegen auf eine völlig neue GEZ-Gebührenlandschaft einstellen, zumal nach bisherigen Schätzungen der Länder rund 60 Prozent aller Betriebe gar keine Gebühren gezahlt haben. Hier müssen zukünftig Pflichtbeiträge gestaffelt nach der Anzahl der Mitarbeiter gezahlt werden (ausgehend von einem vollen Beitragssatz in Höhe von 17,98 Euro):

  • 0 bis 4 Mitarbeiter: ein Drittel des vollen Beitragssatzes

  • 5 - 14 Mitarbeiter: ein voller Beitragsatz

  • 15 - 49 Mitarbeiter: zwei volle Beitragssätze

  • 50 - 249 Mitarbeiter: vier volle Beitragssätze

  • 250 - 499 Mitarbeiter: acht volle Beitragssätze

  • 500 - 999 Mitarbeiter: zwölf volle Beitragssätze

  • 1.000 - 4.999 Mitarbeiter: 20 volle Beitragssätze

  • 5.000 - 9.999 Mitarbeiter: 60 volle Beitragssätze

  • 10.000 - 19.999 Mitarbeiter: 100 volle Beitragssätze

  • 20.000 oder mehr Mitarbeiter: 150 volle Beitragssätze

Darüber hinaus ist pro Dienstfahrzeug zusätzlich ein Drittel des Rundfunkbeitrages zu zahlen. Zudem unterliegen Betriebe, in denen typischerweise Empfangsgeräte Dritten zur Nutzung überlassen werden (z. B. Hotels), einer zusätzlichen Beitragspflicht in Höhe von einem Drittel des normalen Beitragssatzes (im Beispielsfall pro Zimmer).

Positiv für viele Selbstständige ist hingegen der Beschluss der Rundfunkkommission, die berufliche Nutzung eines Empfangsgeräts im Arbeitszimmer innerhalb einer privaten Wohnung von der Beitragspflicht zu befreien. Dementsprechend wird das leidige Thema der Gebührenpflicht für PCs am heimischen Arbeitsplatz wohl bald ein Ende finden und sich auch die Justiz auf eine einheitliche Rechtsprechung festlegen.

Mit dem Eckpunktepapier der Rundfunkkommission soll zunächst ein Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag ausgearbeitet werden. Das Inkrafttreten der neuen Regelungen ist somit erst für Anfang Januar 2013 vorgesehen. Bis dahin gelten noch die aktuell gültigen GEZ-Gebühren.




Quelle: Startothek 2010

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