Neue Beitragsbemessungsgrenzen ab 2010

16.10.09

Im Rahmen seiner wahrscheinlich letzten Sitzung hat das noch amtierende schwarz-rote Bundeskabinett am 07.10.2009 die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2010 bestimmt. Entsprechend der maßgeblichen Bruttolohnentwicklung des letzten Jahres, bei der ein Plus sowohl im Westen als auch im Osten verzeichnet werden konnte, werden die Sozialbeiträge insbesondere für Gutverdienende erhöht.

Die jedes Jahr neu zu ermittelnde Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welcher Brutto-Einkommensgrenze Beiträge zu den Sozialversicherungen (gesetzliche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) gezahlt werden müssen. Bei den sog. Besser- bzw. Gutverdienenden ist derjenige Anteil beitragsfrei, der über der Bemessungsgrenze liegt. Die Rechengrößen sind für viele Werte in der Sozialversicherung von Bedeutung, so z. B. auch für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Grundlage der Werte für das Jahr 2010 ist die Einkommensentwicklung in Deutschland im Jahr 2008. Hier hat das Statistische Bundesamt eine Lohnzuwachsrate der Bruttoverdienste von 2,25 Prozent im Westen und 2,11 Prozent im Osten festgestellt. Dementsprechend wurden die Beitragsbemessungsgrenzen für das nächste Jahr wie folgt festgelegt:

  • Renten- und Arbeitslosenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 66.000 Euro im Westen und 55.800 Euro im Osten. Dies entspricht einem monatlichen Bruttoverdienst von 5.500 Euro bzw. 4.650 Euro.

  • Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bundesweit einheitlich bei 45.000 Euro (monatlich 3.750 Euro).

  • Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse besteht ebenfalls bundeseinheitlich bis zu einem Bruttoverdienst von 49.950 Euro, was einem monatlichen Lohn von 4.163 Euro entspricht. Diejenigen, deren Verdienst oberhalb der Grenze liegt, können entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert bleiben oder sich privat versichern.

  • Bezugsgröße Sozialversicherungen: Die Grenze liegt hier in den westlichen Bundesländern bei 30.660 Euro (monatlich 2.555 Euro) und im Osten bei 26.040 Euro (monatlich 2.170 Euro).

Die vom Bundeskabinett festgelegten Werte müssen noch vom Bundesrat abgesegnet werden und sollen ab dem 01.01.2010 gelten. Mit der Entscheidung wird bereits im November gerechnet.


Quelle: Startothek 2009

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