Limited: Gesellschafterstreit kann unter Umständen vor englischem Gericht landen

03.05.10

Im Geschäftsleben kann es schon einmal zu Streitigkeiten kommen, die erst vom zuständigen Gericht geklärt werden können. Besonders problematisch kann sich eine solche gerichtliche Klärung allerdings bei einer Limited gestalten, denn hier sind laut einem aktuellen Beschluss des OLG Frankfurt englische Gerichte zuständig (Az.: 21 U 54/09).

Der geschäftsführende Gesellschafter (Director) einer Limited war auf einer Gesellschafterversammlung in Abwesenheit abberufen worden. Gegen diese Entscheidung klagte der ehemalige Director zunächst erfolgreich. Im anschließenden Berufungsverfahren beschlossen die zuständigen Richter allerdings, dass im vorliegenden Fall ausschließlich englische Gerichte entscheiden können.

Nach europäischem Recht sind für Klagen, welche die Gültigkeit von Gesellschafterbeschlüssen zum Gegenstand haben, ausschließlich die Gerichte des Mitgliedstaates zuständig, in dessen Hoheitsgebiet die Gesellschaft ihren Sitz hat. Daher seien im vorliegenden Fall ausschließlich englische Gerichte für die Entscheidung des Rechtsstreits zuständig, so die Richter in ihrem Beschluss.




Quelle: Startothek 2010

Zurück