Krankenkassenbasistarif bei freiwilliger Krankenversicherung
16.02.10
Wer sich privat versichert hat, kommt entweder gar nicht oder nur sehr schwer in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Grundsätzlich gilt bei Privatversicherten: Einmal privat - immer privat!
Aber es gibt Lücken, durch die Privatversicherte schlüpfen können:
- das Einkommen des Versicherten muss mindestens ein Jahr unter der Versicherungsplfichtgrenze von derzeit 49.950,- EUR sinken
- der Versicherte wird arbeitslos. Die Agentur für Arbeit meldet ihn dann automatisch bei einer gesetzlichen Kasse an. Für eine Rückkehr in die Gesetzliche genügt also eine kurze Phase der Arbeitslosigkeit.
- Arbeitnehmer, die 55 Jahre oder älter sind, und Selbstständige kommen durch diese Lücken allerdings nicht mehr zurück. Für sie hat der Gesetzgeber voriges Jahr den sogenannten Basistarif vorgeschrieben. Die Versicherungen müssen ihren älteren Kunden einen Schutzn anbieten, der in etwa den Leistungen der gesetzlichen Kassen entspricht. Die Kosten dafür dürfen den Höchstbeitrag für eine gesetzliche Versicherung nicht übersteigen.
Auch Neukunden können den Basistarif wählen. Eine Gesundheitsprüfung gibt es in diesem Tarif nicht. Beitragszuschläge oder Ausschlüsse vom Versicherungsschutz wegen früherer Leiden sind verboten.
Quelle: Stern 6/2010
Aber es gibt Lücken, durch die Privatversicherte schlüpfen können:
- das Einkommen des Versicherten muss mindestens ein Jahr unter der Versicherungsplfichtgrenze von derzeit 49.950,- EUR sinken
- der Versicherte wird arbeitslos. Die Agentur für Arbeit meldet ihn dann automatisch bei einer gesetzlichen Kasse an. Für eine Rückkehr in die Gesetzliche genügt also eine kurze Phase der Arbeitslosigkeit.
- Arbeitnehmer, die 55 Jahre oder älter sind, und Selbstständige kommen durch diese Lücken allerdings nicht mehr zurück. Für sie hat der Gesetzgeber voriges Jahr den sogenannten Basistarif vorgeschrieben. Die Versicherungen müssen ihren älteren Kunden einen Schutzn anbieten, der in etwa den Leistungen der gesetzlichen Kassen entspricht. Die Kosten dafür dürfen den Höchstbeitrag für eine gesetzliche Versicherung nicht übersteigen.
Auch Neukunden können den Basistarif wählen. Eine Gesundheitsprüfung gibt es in diesem Tarif nicht. Beitragszuschläge oder Ausschlüsse vom Versicherungsschutz wegen früherer Leiden sind verboten.
Quelle: Stern 6/2010