Kleingewerbe: Keine Übernahme der Steuerschulden bei Neugründung
28.10.10
Die Betriebsnachfolgerin eines kleingewerbetreibenden Nichtkaufmanns muss nicht für dessen Steuerschulden aufkommen. Dies entschied das Finanzgericht Münster in einem aktuellen Urteil (Az.: 3 K 2689/06).
Ein selbstständiger Handwerker hatte nach mehrjähriger Tätigkeit als Bodenleger sein Kleingewerbe aufgegeben. Zeitgleich meldete seine Ehefrau am gemeinsamen Wohnsitz ein neues Unternehmen mit ähnlichem Tätigkeitsschwerpunkt als Gewerbe an. Das Finanzamt forderte daraufhin ausstehende Steuerschulden des Bodenlegers von der Ehefrau. Als Begründung berief sich das Finanzamt auf § 25 Handelsgesetzbuch (HGB), wonach Betriebsnachfolger für alle Verbindlichkeiten des früheren Inhabers haften. Die gegen diese Forderung gerichtete Klage der Ehefrau hatte Erfolg.
Das Firmenrecht des HGB ist nur auf Kaufleute anzuwenden, so die Richter in ihrem Urteil. Da der Bodenleger sein Unternehmen nicht in das Handelsregister eingetragen hatte und das Unternehmen aufgrund seiner geringen Größe auch nicht als kaufmännisches Unternehmen anzusehen war, seien die Steuerschulden auch nicht auf das Nachfolgeunternehmen übertragbar gewesen.
Quelle: Startothek 2010