Kleinbetriebe künftig ohne Bilanzierungspflicht

31.03.10

EU-Staaten können Kleinstunternehmen künftig von der Jahresabschlusspflicht befreien. Das hat jetzt das Europaparlament beschlossen.

In den Genuss dieser Regelung können Betriebe kommen, die laut EU-Definition für Kleinstunternehmen zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

 

  • die Bilanzsumme liegt unter 500.000 Euro

  • der Netto-Umsatz liegt unter 1.000.000 Euro

  • im Laufe des Bilanzjahres sind durchschnittlich nicht mehr als zehn Mitarbeiter angestellt

EU-weit werden etwa 5,4 Millionen Unternehmen profitieren und Zeit und Kosten sparen. Die Regelung muss vorher jedoch noch von den jeweiligen Landesparlamenten beschlossen werden. Mit der Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung von Jahresabschlüssen wird die steuerliche Dokumentationspflicht allerdings nicht gänzlich entfallen. Eine Aufzeichnung von Einnahmen und Ausgaben wird aus steuerlichen Gründen auch weiterhin erforderlich sein.



Quelle: Startothek 2010

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