KfW bietet neue Gründungsförderung an
04.03.11
Die KfW Bankengruppe ändert bzw. optimiert mit Wirkung zum 01.04.2011 ihre Förderangebote für Gründer und Unternehmer. Alle bislang bestehenden Förderprogramme werden fortan durch den sog. KfW-Gründerkredit ersetzt. Dieser kann sowohl von angehenden Existenzgründern als auch von mittelständischen Unternehmern bzw. Freiberuflern in Anspruch genommen werden, die noch nicht länger als drei Jahre selbstständig sind.
Der neue KfW-Gründerkredit besteht aus zwei Elementen, dem KfW-Gründerkredit - StartGeld und dem KfW-Gründerkredit - Universell. Beide Unterprogramme sollen einfacher zu beantragen sein und mehr Finanzmittel ermöglichen.
KfW-Gründerkredit - StartGeld: Das neue Förderangebot KfW-Gründerkredit - StartGeld ist als Nachfolger des bisherigen Förderprogramms KfW-StartGeld gedacht und richtet sich wie sein Vorgänger an Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler und Unternehmensnachfolger. Das mögliche Darlehn wird auf max. 100.000 Euro kräftig aufgestockt (zuvor bis 50.000 Euro). Ebenso können künftig bis zu 30.000 Euro für Betriebsmittel gewährt werden. Vorhaben bis zu 25.000 Euro benötigen keinen Liquiditätsplan mehr.
KfW-Gründerkredit - Universell: Mit dem neuen KfW-Gründerkredit - Universell können Höchstbeträge von bis zu zehn Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Er entspricht so größtenteils dem bisherigen KfW-Unternehmerkredit. Die Zinsen werden hierbei risikoabhängig von der Hausbank festgelegt, die das alleinige Kreditausfallrisiko tragen soll. Maßgebliche Kriterien sind die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Bonität des Antragstellers sowie der Wert der verfügbaren Sicherheiten.
Quelle: Startothek 2011