Kaskoversicherung: Fahrzeugschein im Handschufach ist unproblematisch
02.09.10
Gerade Selbstständige bewahren den Kfz-Schein ihrer Geschäftswagen gerne in den Fahrzeugen auf. Wird ein solches Fahrzeug gestohlen, kann die Versicherung die Schadensregulierung nicht mit dem Argument verweigern, dass die Aufbewahrung des Fahrzeugscheins im Handschuhfach eine subjektive Gefahrerhöhung darstelle. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg in einem aktuellen Urteil (Az.: 5 U 153/09).
Der Geschäftsführer einer GmbH hatte einen Firmenwagen auf seinem Grundstück abgestellt. Der Fahrzeugschein befand sich in einer Mappe im Handschuhfach. Nachdem der Wagen entwendet wurde, verweigerte die Versicherung die Regulierung des Schadens. Sie begründete dies u. a. damit, dass "das dauernde Belassen des Fahrzeugscheines im Handschuhfach eine subjektive Gefahrerhöhung dar[stelle], welche zur Leistungsfreiheit des Versicherers führe". Die hiergegen gerichtete Klage des Geschäftsführers war erfolgreich.
Wer seinen Fahrzeugschein im Handschuhfach seines Wagens lässt, handelt nicht grob fahrlässig. Hierbei handelt es sich lediglich um eine unerhebliche Gefahrerhöhung, die die Wahrscheinlichkeit des Diebstahls - wenn überhaupt - nur unwesentlich gesteigert hat, so die Richter in ihrem Urteil.
Quelle: Startothek 2010