Kapitaleinkünfte (u.V.)

28.03.09

Im Jahr 2009 gezahlte Werbungskosten sind seit der Einführung der Abgeltungssteuer nicht mehr abziehbar. Doch es gibt eine Ausnahme: Wurden regelmäßig wiederkehrende Ausgaben wie Depot- und Vermögensverwaltergebühren bis zum 30. Januar 2009 beglichen, rechnen diese Zahlungen ausnahmsweise noch zu den abziehbaren Werbungskosten des Jahres 2008.

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