Kabinett beschließt Fortführung der "freiwilligen Arbeitslosenversicherung" für Existenzgründer

12.05.10

Auch nach dem 31.12.2010 werden Existenzgründer sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern können. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde jetzt vom Bundeskabinett verabschiedet. Das so genannte Beschäftigungschancengesetz beinhaltet allerdings umfangreiche Änderungen der bisherigen Regelung.


Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag

So wird aus der "freiwilligen Weiterversicherung" ein "Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag". Hierbei soll eine ordentliche Kündigung erstmals nach Ablauf von fünf Jahren möglich sein. Allerdings endet das Versicherungspflichtverhältnis, wenn der Versicherte mit der Beitragszahlung länger als drei Monate in Verzug gerät.


Beitragssätze werden deutlich erhöht

Auch die bisher sehr niedrigen Beitragssätze werden laut Gesetzentwurf in zwei Etappen angehoben. So wird für 2011 eine Verdopplung der Beiträge auf dann ca. 30 - 40 Euro monatlich erfolgen. Ab 2012 werden die Beiträge dann noch einmal um das Doppelte angehoben. Neu ist, dass Existenzgründer ab 2011 im ersten Gründungsjahr nur den halben Beitragssatz zahlen.


Antragsfrist soll verlängert werden

Positiv für den Gründer ist die geplante Verlängerung der Antragsfrist. Musste der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung bisher spätestens innerhalb von einem Monat nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden, haben Existenzgründer ab 2011 drei Monate Zeit sich zu entscheiden.


Sonderkündigungsrecht für bereits Versicherte

Existenzgründer, die sich vor dem 01.01.2011 für eine freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung entschieden haben, werden automatisch in ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag übernommen. Sie können ihre Arbeitslosenversicherung dann bis zum 31. März 2011 durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bundesagentur für Arbeit rückwirkend zum 31.12.2010 kündigen.


Details offen

Wie das neue "Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag" im Detail aussehen wird, hängt vom weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ab. Gewerkschaften und Opposition haben bereits Diskussionsbedarf angemeldet. Wir halten Sie auf dem Laufenden.



Quelle: Startothek 2010

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