Internet: Vorsicht bei der Verwendung fremder Texte
13.12.11
Wer auf seinen Internet-Seiten Texte fremder Autoren ohne deren Zustimmung nutzt, muss mit einer Abmahnung und Schadenersatzansprüchen rechnen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Potsdam hervor (Az.: 2 O 232/10).
Eine Kinderbuchautorin stieß bei Internetrecherchen auf ein von ihr verfasstes Gedicht. Dieses war in einer Gemeindezeitschrift abgedruckt sowie im Internet veröffentlicht worden. Sie mahnte den Herausgeber der Gemeindezeitschrift mehrfach ab. Dieser zahlte aber nur einen Teil der von der Autorin geforderten Lizenz- und Anwaltsgebühren. Die daraufhin eingereichte Klage der Autorin war erfolgreich.
Das Gericht urteilte, dass im vorliegenden Fall eine Urheberrechtsverletzung
vorlag. Der Herausgeber der Gemeindezeitschrift wurde zu Schadenersatzzahlungen,
Zahlung mehrerer Vertragsstrafen sowie der entstandenen Anwaltsgebühren
verurteilt. Die Berechnung des Schadenersatzes erfolgte dabei auf Basis der
Honorartabelle des Deutschen Journalistenverbandes.
Quelle: Startothek 2011