Gutscheine schon beim Verkauf mehrwertsteuerpflichtig?
11.12.10
Steuerrechtlich viel diskutiert wird derzeit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH - Az.: C-40/09). Dieser hatte entgegen der bisherigen deutschen Regelung entschieden, dass Einzelhändler bereits beim Verkauf eines Gutscheins Mehrwertsteuer abführen müssen. Das Bundesfinanzministerium hat sich hierzu noch nicht geäußert. Eine Klarstellung der weiteren Handhabung in Deutschland wird erst für Anfang 2011 erwartet.
Im Streitfall ging es um britische Arbeitnehmer eines Unternehmens, die per Arbeitsvertrag Anspruch auf eine teilweise Vergütung in Form von Warengutscheinen hatten. Der EuGH hatte darüber zu befinden, ob die Aushändigung der zuvor vom Arbeitgeber einschließlich der Mehrwertsteuer gekauften Gutscheine an die Angestellten eine umsatzsteuerpflichtige Leistung darstellt.
Bis zu einer anderslautenden Entscheidung des Bundesfinanzministeriums bleibt es allerdings in Deutschland zunächst bei der Annahme, dass die Ausgabe von Einkaufsgutscheinen lediglich den Tausch eines Zahlungsmittels (z. B. Geld) in ein anderes Zahlungsmittel (Gutschein) darstellt. Folglich unterliegt ein Gutschein weiterhin erst bei seiner Einlösung der Umsatzsteuer.
Quelle: Startothek 2010