Grunderwerbsteuersätze steigen zum Jahreswechsel

24.11.10

Existenzgründer, die im Rahmen ihres Gründungsvorhabens eine Immobilie erwerben oder als Sacheinlage in eine Gesellschaft einbringen wollen, sollten noch in diesem Jahr entsprechende Verträge abschließen. Denn in gleich vier Bundesländern wird die Grunderwerbsteuer zum Jahreswechsel erhöht.

Seit der Föderalismusreform 2006 können die Bundesländer einen vom einheitlichen Steuersatz i. H. v. 3,5 % abweichenden Grunderwerbsteuersatz bestimmen. Zum Jahreswechsel werden folgende Bundesländer einen individuellen, z. T. deutlich höheren Steuersatz für Immobiliengeschäfte verlangen:

Brandenburg

5 %

Bremen

4,5 %

Niedersachsen

4,5 %

Saarland

4 %

Betroffene Gründer in diesen Bundesländern sollten daher möglichst noch in diesem Jahr einen notariellen Kaufvertrag abschließen. Auch GmbH-Gesellschaftsverträge, bei denen Grundstücke als Sacheinlage eingebracht werden, sollten noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, denn auch hier wird Grunderwerbsteuer fällig. Die Eintragung in das Grundbuch kann dann auch noch im nächsten Jahr erfolgen, da die Grunderwerbsteuer mit Abschluss des Vertrags fällig wird.


Quelle: Startothek 2010

Zurück