Gründungszuschuss: Drastischer Einschnitt beschlossen

29.09.11

Trotz massiver Kritik von Fachleuten hat der Bundestag dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen zugestimmt. Davon betroffen sind vor allem gründungswillige Arbeitslose, denn die neuen Regelungen - die spätestens am 01.11.2011 in Kraft treten sollen - beinhalten drastische Kürzungen beim Gründungszuschuss. Arbeitslose, die derzeit ihre Selbstständigkeit planen, sollten deshalb schnell handeln!

Durch die bereits in unseren Newsbeiträgen aus März und Mai 2011 aufgeführten künftig geltenden Regelungen befürchten die Kritiker einen erheblichen Rückgang der Gründerzahlen. Auch die Entstehung neuer Arbeitslätze werde damit verhindert. Die Koalition und allen voran das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) rechtfertigen die Änderungen u. a. mit der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt. Zudem müsse gespart werden und durch die nunmehr beschlossenen Kürzungen würden bis zum Jahr 2015 Einsparungen in Höhe von 8 Milliarden Euro erwartet.

Die Reform tritt unmittelbar nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Als voraussichtlichen Termin hat das BMAS den 01.11.2011 genannt.

PRAXISTIPP: Gründungswillige Arbeitslose können jetzt noch handeln und einen möglichst vollständigen Antrag (am besten bereits mit Businessplan) bis Ende Oktober bei der zuständigen Agentur für Arbeit einreichen. Vergessen Sie auch nicht, die Selbstständigkeit anzumelden. Wer aber ganz sicher gehen will, sollte dies bereits vorher, also bis Mitte Oktober erledigen, denn die restlichen Formalitäten bis zum Inkrafttreten könnten auch schneller als erwartet durchgeführt werden.




Quelle: Startothek 2011

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