Gründungszuschuss: Änderungen seit Dezember 2011 in Kraft

06.01.12

Am 27.12.2011 - und damit wie angekündigt noch vor dem Jahreswechsel - wurde das "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" im Bundesgesetzblatt verkündet. Einen Tag später traten die viel diskutierten Änderungen beim Gründungszuschuss in Kraft.

Bereits kurz vor Weihnachten hat Bundespräsident Christian Wulff das neue Gesetz unterschrieben und den Weg für das geplante Inkrafttreten vor Jahreswechsel geebnet. Alle zuvor von Fachleuten und auch vom Bundesrat geäußerten Bedenken und Kritikpunkte sind damit hinfällig. Die Änderungen beim Gründungszuschuss sind am Tag nach der Veröffentlichung - also am 28.12.2011 - in Kraft getreten.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Der bisherige Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss wurde in eine Ermessensleistung umgewandelt. Die Arbeitsagenturen können ab sofort über den Zuschuss individuell entscheiden.

  • Um den Zuschuss zu bekommen, müssen Arbeitslose einen Restanspruch von nunmehr 150 Tagen auf das Arbeitslosengeld I haben.

  • Die Dauer des Zuschusses wird in der ersten Bewilligungsphase von bislang 9 Monate auf 6 Monate verkürzt. Die 2. Bewilligungsphase wird von 6 auf 9 Monate verlängert.

  • Die für den Gründungszuschuss zur Verfügung stehenden Mittel werden in den kommenden Jahren deutlich reduziert.


Quelle: Startothek 2012

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