Gründungszuschuss ab Januar 2012 geändert
29.12.11
Nachdem im Vermittlungsausschuss kein Kompromiss zur Änderung beim Gründungszuschuss gefunden wurde, bleibt es bei den vom Bundestag beschlossenen Kürzungen und Restriktionen.
Der jährliche Mittelansatz wird von 1,8 Milliarden Euro auf 470 Millionen Euro gekürzt. Voraussetzung zur Beantragung des Gründungszuschusses ist ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von 150 Tagen (bisher 90 Tage). Der erste Förderabschnitt wird von neun Monaten auf sechs Monate verkürzt und der zweite Abschnitt von sechs Monaten auf neun Monate verlängert. Der Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss wird abgeschafft (Ermessensleistung).
Quelle: KMU-Akademie (Monatsblatt 12/2011)