Gewerbesteueranrechnung

28.03.09

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften bekommen im Jahr 2008 das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags auf ihre Einkommenssteuerschuld angerechnet. Neu ist dabei, dass jedoch höchstens die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer angerechnet werden darf.

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