Gewerbesteueranrechnung
28.03.09
Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften bekommen im Jahr 2008 das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags auf ihre Einkommenssteuerschuld angerechnet. Neu ist dabei, dass jedoch höchstens die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer angerechnet werden darf.