Geschäftsführer haftet

28.03.09

Laut Bundesfinanzhof (BFH) muss der Geschäftsführer die vom Steuerberater erstellten Steuererklärungen auf Richtigkeit prüfen. Unterlässt er das, muss er Steuerrückstände der GmbH - z.B. wenn die Firma zwischenzeitlich liquidiert wird - aus der eigenen Tasche zahlen (BFH-Urteil vom 28.08.2008 / VII-B-240/07).

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