Freiberufler: Zulassung kann entzogen werden

25.01.10

Freiberufler können aufgrund eines schwerwiegenden Fehlverhaltens die Berufszulassung verlieren. Dies trifft auch auf Fehlverhalten zu, die nichts mit der eigentlichen Berufsausübung zu tun haben. So entzog das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht einem Arzt die Approbation aufgrund nachgewiesener schwerer Steuerhinterziehung (Az.: 8 LA 197/09).


Ein niedergelassener Augenarzt war aufgrund von Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu einer auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Daraufhin war ihm die Approbation (Zulassung) wegen unwürdigen und unzuverlässigen Verhaltens entzogen worden. Gegen diese Entscheidung klagte der Arzt vergeblich.

Wer als Arzt dem Fiskus Steuern in dieser Weise und mit solcher Beharrlichkeit entzieht, verliert auch ohne unmittelbar berufsbezogenem Fehlverhalten das notwendige Vertrauen in die vorrangig am Wohl seiner Patienten und nicht an seiner eigenen finanziellen Lage orientierte ärztliche Berufsausübung und ist deshalb "unwürdig", so die Richter in Ihrem Urteil.



Quelle: Startothek 2010

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