Fortsetzung Zahlung freiwilliger Rentenversicherungsbeiträge kann sich auszahlen

06.01.10

Gerade in der Startphase eines Unternehmens geraten Existenzgründer oftmals in finanzielle Schieflage. Die Kasse ist leer, der Finanzrahmen ausgereizt, es muss gespart werden. Dennoch sollten sich (angehende) Existenzgründer nicht allzu enge Sparziele setzen.

Wer beispielsweise zuvor in die gesetzliche Rente eingezahlt hat und nunmehr den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, würde am falschen Ende sparen, wenn er die Zahlungen einstellt. Hier gilt es vielmehr den Gürtel etwas enger zu schnallen und durchzuhalten. Zumindest für die nächsten knapp fünf Jahre.

Dieser Zeitrahmen entspricht nämlich der Mindestversicherungszeit der sog. Regelaltersgrenze für seit 1964 Geborene, die ab dem 67. Lebensjahr Anspruch auf Auszahlung einer gesetzlichen Rente haben. Dieser Zeitrahmen beträgt lediglich fünf Jahre, d. h. der Existenzgründer muss nur noch für "kurze" Zeit freiwillig weiterzahlen, um einen Anspruch auf gesetzliche Rente zu haben.

Wie lange genau ergibt sich aus der ersten Renteninformation oder auf Anfrage sowie automatisch in regelmäßigen Abständen ab dem 43. Lebensjahr. Wer dabei in seinem Versicherungsverlauf Lücken feststellt, sollte sich zeitnah an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden.


Quelle: Startothek 2010

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