Firma darf nicht irreführend sein

28.10.11

Eine Firma darf keine Angaben enthalten, die einen Durschnittsverbraucher in die Irre führen können. Beinhaltet eine Firma z. B. irreführende Regional- und/oder Sachbezeichnungen, kann das zuständige Registergericht die Eintragung der Firma in das Handelsregister verweigern. Dies geht aus einem aktuellen Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) hervor (Az.: 6 W 162/11).

Ein thüringisches Unternehmen beantragte im Winter 2010 den Eintrag der Firma "S...er [S. steht für eine Ortsbezeichnung; Anmerkung der Redaktion] Fahrzeugwerke GmbH" in das Handelsregister. Das zuständige Registergericht lehnte die Eintragung wegen irreführender Angaben ab. Gegen diese Entscheidung legte das Unternehmen Beschwerde ein.

Zu Unrecht, so die Richter des OLG. Die Firma führe gleich zweifach in die Irre. So erwarte der Durchschnittverbraucher unter dem Begriff "Werke" ein großes Unternehmen. Auch die Verwendung einer Ortsangabe in attributiver Form ("S...er") sei irreführend. Hierdurch werde suggeriert, dass das "Fahrzeugwerk" eine führende Stellung in der Region S... habe. "Eine solche Stellung hat die Antragstellerin, die sich in der Gründungsphase befindet, aber nicht inne", so die Richter in ihrem Beschluss.



Quelle: Startothek 2011

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