Fahrtenbuchregelung
28.03.09
Prüft der Sachbearbeiter des Finanzamtes oder der Betriebsprüfer die in einem Fahrtenbuch aufgezeichneten Fahrtenkilometer mit einem Routenplaner und kommt auf nur geringfügige Abweichungen, darf er deswegen nicht gleich die Wirksamkeit des Fahrtenbuches in Frage stellen.
Umwegstrecken, um schneller ans gewünschte Ziel zu kommen, sind üblich, urteilten jüngts die Richter des Bundesfinanzhofs (Finanzgericht Düsseldorf - Az. 12-K-4479/07).