Europäisches Parlament plant neue Regeln für Zahlungsverzug
03.06.10
Gerade am Anfang einer Existenzgründung können nicht zahlende Kunden einem Gründer große Schwierigkeiten bereiten. Nach dem Willen der EU soll dies aber bald ein Ende haben. So hat der federführende Binnenmarktausschuss im Europaparlament Ende April neue Regelungen und Sanktion für säumige Zahler beschlossen. Der Beschluss sieht vor, dass Rechnungen grundsätzlich innerhalb einer Frist von 30 Tagen zu begleichen sind.
Die neue Fristenregelung soll sowohl für private Unternehmer als auch für die öffentliche Hand (Behörden, öffentliche Unternehmen etc.) gelten. Privatunternehmen können hiervon bei Geschäften untereinander allerdings abweichen und unter bestimmten Umständen die Frist auf 60 Tage verlängern oder sogar mehr, wenn keine Seite benachteiligt wird. Wer sich an die vorgesehene bzw. vereinbarte Frist nicht hält, muss als "Bestrafung" statt aktuell 7 Prozent, künftig 9 Prozent Verzugszinsen zahlen. Obendrein werden 40 Euro Betreibungskosten fällig.
Zweck der neuen Regelung ist der Schutz kleiner Unternehmen vor finanziellen Engpässen, die durch verspätete Zahlungen oftmals entstehen können. Wie die vom Binnenmarktausschuss vorgelegten Zahlen belegen, müssen Lieferanten in der EU derzeit durchschnittlich 65 Tage bei der öffentlichen Hand und ca. 52 Tage bei privaten Unternehmen auf die Begleichung der Rechnungen warten. Die öffentliche Hand sei damit für ca. 2/3 Drittel der zu spät gezahlten Rechnungen verantwortlich. Im Gegensatz zum derzeit arg krisengebeutelten Südeuropa ist die hiesige Zahlungsmoral noch "erträglich". So zahlen italienische Behörden beispielsweise erst nach 135 Tagen und griechische lassen sich sogar 160 Tage Zeit.
Über den vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz getroffenen Beschluss muss nun zunächst das Plenum des Europäischen Parlaments abstimmen. Hiervon wird allgemein aber ausgegangen. Sodann müssen sich Parlament und die EU-Mitgliedsstaaten auf eine gemeinsame Linie bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Regelungen festlegen.
Quelle: Startothek 2010