EU-weite Kontopfändung geplant

17.08.11


Gut eine Million kleinerer Unternehmen haben Schwierigkeiten, Schulden im EU-Ausland einzutreiben. Deshalb hat die Europäische Kommission einen Beschlussvorschlag zur vorläufigen Kontenpfändung vorgelegt, der EU-weit zur Anwendung kommen soll.

Der EU-Beschluss soll Gläubiger zukünftig in die Lage versetzen, in allen EU-Mitgliedstaaten unter denselben Bedingungen Bankguthaben vorläufig pfänden zu lassen, so die EU-Kommission. Im Vordergrund steht dabei die Sicherung/Sperrung von Schuldnerkonten, nicht aber die Auszahlung von Geld an den Gläubiger. Durch die Sperrung soll verhindert werden, dass Schuldner vor Erwirkung und Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung Geld von ihrem Konto abheben oder ihr Vermögen beiseiteschaffen können. Um das Geld tatsächlich zu erhalten, muss der Gläubiger auch zukünftig noch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung erwirken.

Der Verordnungsvorschlag wird nun an das Europäische Parlament und den Rat der EU weitergeleitet. Die Entscheidung dieser Gremien bleibt abzuwarten.



Quelle: Startothek 2011

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