EU geht gegen Spätzahler vor
01.10.10
Gute Nachricht für alle kleinen und mittelständischen Betriebe: Die Zeit etwaiger Liquiditätsprobleme durch säumige Kunden soll schon bald ein Ende haben. Das Europäische Parlament und die EU-Regierungen haben sich auf eine neue EU-Richtlinie zum europäischen Zahlungsverzug geeinigt. Danach soll EU-weit eine grundsätzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen gelten.
Die Zahlungsmoral lässt in vielen europäischen Mitgliedsstaaten derzeit zu Wünschen übrig. Nach Auskunft der EU-Kommission beträgt die Summe aller offenen Rechnungen EU-weit ca. 90 Milliarden Euro (!). Insbesondere kleine Unternehmen geraten aufgrund der säumigen Kunden oftmals in finanzielle Schieflage. Verantwortlich hierfür seien zu 2/3 die öffentliche Hand und zu 1/3 die Privatwirtschaft. Aus Angst vor dem Verlust der Geschäftsbeziehung, trauen sich die Betriebe aber nicht, die offenstehenden Beträge nebst Verzugszinsen einzutreiben.
Dem will die EU nun ein Ende setzen. Nach den Plänen der EU-Kommission sollen von der neuen Fristenregelung insbesondere die kleinen und mittelständischen Betriebe in Europa profitieren. Geplant sind folgende Neuerungen:
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Nach 60 Tagen tritt bei Rechnungen grundsätzlich Verzug ein.
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Die Verzugszinsen sollen 8 Prozent betragen.
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Die Zahlungsfrist für öffentliche Stellen beträgt 30 Tage, in Ausnahmefällen (z. B. im Gesundheitswesen oder bei hohem Verwaltungs- und Prüfungsaufwand) bis zu maximal 60 Tage.
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Bei Geschäften zwischen Unternehmen ist eine Frist von mehr als 60 Tagen möglich. Diese muss aber ausdrücklich vertraglich vereinbart werden und darf nicht grob unbillig für den Gläubiger sein.
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Gläubiger sollen eine Mindestentschädigung in Höhe von 40 Euro für eine Mahnung erhalten.
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Gläubiger können zusätzlich eine Entschädigung für weitere angemessene Kosten verlangen.
Die neue EU-Richtlinie zum europäischen Zahlungsverzug soll im Oktober im EU-Parlament angenommen werden und kann nach einer formalen Billigung durch den EU-Rat bereits im kommenden Jahr in Kraft treten. Den Mitgliedsstaaten werden 2 Jahre zur Umsetzung der Richtlinie gewährt, sodass die Bestimmungen in Deutschland frühestens ab dem Jahr 2013 gelten können.
Quelle: Startothek 2010