Ebay: Wer zuviel verkauft, ist unternehmerisch tätig.....
03.02.11
Der intensive und regelmäßige Verkauf eigener Gegenstände über das Internetaktionshaus Ebay kann aus einem Privatverkäufer einen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer machen. Wie aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Az.: 1 K 3016/08) hervor geht, droht dem Verkäufer somit, seine Umsätze versteuern zu müssen.
Ein Ehepaar veräußerte über die Internetplattform Ebay eine Vielzahl von Gebrauchsgegenständen an jeweils unterschiedliche Käufer. Insgesamt kamen sie in knapp 3 1/2 Jahren auf über 1.200 einzelne Verkaufsvorgänge und einen erzielten Erlös von mehr als 100.000 Euro. Da sie davon ausgingen, dass Privatverkäufe nicht versteuert werden müssen, gaben sie diesen nicht bei ihren jeweiligen Steuererklärungen an. Nach einem Hinweis und anschließender Überprüfung des Sachverhalts unterwarf das Finanzamt einen Großteil der Erlöse der Umsatzsteuer und erließ entsprechende Umsatzsteuerbescheide. Hiergegen ging das Ehepaar gerichtlich vor, schließlich habe man sich als leidenschaftlicher Hobbysammler lediglich von einer paar Sammlungen getrennt.
Das sahen die Richter am Finanzgericht Baden-Württemberg anders. So habe das Ehepaar Ebay dazu genutzt, um langfristig und mit erheblicher Intensität eine Vielzahl von Gegenständen mit Liebhaberwert weiterveräußern zu können. Die Anzahl der Verkäufe sowie der nicht unerhebliche zeitliche und organisatorische Aufwand (Versand und Verpackung der Produkte) sprechen nach Ansicht der Finanzrichter für eine unternehmerische Tätigkeit. Insbesondere sei hier - auch unter Berücksichtigung der erheblichen und deutlich über den für Kleinunternehmer geltenden Umsatzgrenzen liegenden Verkaufserlöse - von einer als umsatzsteuerlicher Unternehmer erforderlichen Nachhaltigkeit der Betätigung auszugehen. Folglich seien die Umsatzsteuerbescheide nicht zu beanstanden gewesen.
Quelle: Startothek 2011