Diese haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen sind steuerbegünstigt
14.07.10
Viele Existenzgründer starten ihr Business im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen bzw. im Handwerk. Attraktiv ist eine Gründung in diesem Bereich nicht zuletzt aufgrund steuerlicher Vergünstigungen. Auftraggeber können einen Teil der Kosten für solche Leistungen von Ihrer Steuerlast abziehen. Welche Leistungen absetzbar sind, hat das Bundesfinanzministerium in einem Anwendungsschreiben erläutert (GZ: IV C 4 - S 2296-b/07/0003).
Geregelt ist die Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen in § 35a Einkommensteuergesetz (EStG). So können für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen bis zu 1.200 Euro, für haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen maximal 4.000 Euro pro Jahr geltend gemacht werden.
Was sind aber genau haushaltsnahe Dienstleistungen? Können Nachhilfestunden steuerlich abgesetzt werden? Sind Beschäftigungsverhältnisse mit nahen Angehörigen haushaltsnahe Dienstleistungen? Und was gilt für Haushalte im EU-Ausland? Diese und viele weitere Fragen werden im Anwendungsschreiben beantwortet. Hilfreich ist auch eine Auflistung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im Anhang des Schreibens. Hier können Sie z. B. nachlesen, dass die Dachrinnenreinigung, die Wartung von Feuerlöschern und auch die Gartengestaltung begünstigt werden. Nicht begünstigt sind hingegen die Dienstleistungen eines Chauffeurs, der Müllabfuhr sowie eines Nachhilfelehrers.
Quelle: Startothek 2010