Dauerhafte Verluste werden nicht anerkannt

09.04.09

Wer mit seinem Unternehmen dauerhaft rote zahlen schreibt, muss mit Schwierigkeiten beim Finanzamt rechnen. Laut Urteil des Hessischen Finanzgerichts (Az.: 2 K 141/08) muss das Finanzamt derartige Verluste nicht anerkennen. Vielmehr kann es davon ausgehen, dass der Inhaber keinen Gewinn erzielen und sein Geschäft nur aus steuerlichen Gründen betreiben will.  Die Inhaberin einer Pension hatte mehrere Jahre hintereinander keinen Gewinn mehr erwirtschaften können. Als Begründung gab sie u. a. die hohen Kosten für Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen an. Das Finanzamt weigerte sich, diese langjährigen Verluste weiterhin steuerlich anzurechnen. Der Pensionsinhaberin wurde vorgeworfen, die Misswirtschaft billigend in Kauf genommen zu haben, um die Verluste mit ihrem eigenen Einkommen steuerlich verrechnen zu können.  Die hiergegen gerichtete Klage blieb erfolglos. Nach Auffassung des Hessischen Finanzgerichts durfte das Finanzamt zu Recht davon ausgehen, dass die Pensionsinhaberin die wirtschaftlichen Verluste billigend in Kauf genommen habe und keinen Gewinn erzielen wollte. Durch die Verluste habe sie vielmehr versucht, ihre anderen Einkommen steuerlich zu verrechnen. Die zur Begründung vorgetragenen Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen habe sie auch bei privater Nutzung des Gebäudes vornehmen müssen, befanden die Richter. Insofern liege der Eindruck nahe, dass die Pensionsinhaberin ihren Betrieb nur aus steuerlichen Gründen führte.  Beitrag Nr. 158 030 vom 30.03.2009 aus Startothek

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