Bundesrat will keine Verschlechterung beim Gründungszuschuss

28.10.11

Der Bundesrat hat im Rahmen seiner Sitzung vom 14.10.2011 das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen vorerst gestoppt. Vor allem die vom Bundestag beschlossenen Kürzungen und Einschnitte beim Gründungszuschuss seien nicht haltbar. Das geplante Inkrafttreten am 01.11.2011 dürfte somit hinfällig sein.

Bereits im Juli 2011 hat sich der Bundesrat gegen die Pläne von Bundesarbeitsministerin von der Leyen ausgesprochen. Auch jetzt bedürfe das Gesetz aus Sicht der Länder in einigen Punkten der Überarbeitung und Verbesserung. Insbesondere der Gründungszuschuss sei ein erfolgreiches Instrument der Arbeitsförderung, insbesondere von Langzeitarbeitslosen. Eine Kürzung bzw. Einschränkung dürfe hier nicht stattfinden, befand die Länderkammer und überwies das Gesetz nunmehr an den Vermittlungsausschuss. Danach muss sich der Bundestag anhand des Ausschussergebnisses erneut mit dem Thema befassen und über das Gesetz abstimmen.

Da es sich hierbei um ein längeres Verfahren handelt, wird davon ausgegangen, dass der geplante Termin des Inkrafttretens zu Anfang November nicht eingehalten werden kann. Gründungswillige Arbeitslose haben durch die ablehnende Haltung des Bundesrates also ein wenig Zeit gewonnen.



Quelle: Startothek 2011

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