Beratungszuschuss durch KFW für 2008
31.01.08
Unverbrauchte Fördergelder aus 2007 werden in 2008 für Beratungszuschüsse freigegeben. Zusagen auf eine Förderung können bis längstens zum 30.06.2008 erteilt werden, wobei der Beratungszeitraum maximal 6 Monate umfassen kann, jedoch spätestens bis zum 30.09.2008 abgeschlossen sein muss. Die Abrechnungsunterlagen müssen bis spätestens zum 15.10.2008 vorliegen.
Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800,- €. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Das insgesamt im Vertrag zu vereinbarende Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 8.000 ,- € nicht überschreiten. Die Förderung erfolgt im Rahmen der KMU-Freistellungsverordnung. Der Zuschuss beträgt im gesamten Bundesgebiet einheitlich 50% der förderfähigen Beratungskosten.
Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800,- €. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Das insgesamt im Vertrag zu vereinbarende Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 8.000 ,- € nicht überschreiten. Die Förderung erfolgt im Rahmen der KMU-Freistellungsverordnung. Der Zuschuss beträgt im gesamten Bundesgebiet einheitlich 50% der förderfähigen Beratungskosten.