Beitragssatz in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung steigt leicht an

06.01.10

So müssen freiwillig Versicherte in Westdeutschland zukünftig monatlich 17,89 Euro (in 2009: 17,64 Euro) und in Ostdeutschland 15,19 Euro (in 2009: 14,95 Euro) zahlen. Der Anstieg ergibt sich aus der Erhöhung der sogenannten Bezugsgröße in der Sozialversicherung, die als pauschale Berechnungsgrundlage dient.

Tritt der Versicherungsfall ein, sprich die selbstständige Tätigkeit wird beendet und geht in eine Arbeitslosigkeit über, bekommt der freiwillig Versicherte Arbeitslosengeld. Dieses liegt, je nach beruflicher Qualifikation, Familienstand und Kinderzahl des Versicherten zwischen 607,20 und 1.266 Euro im Monat.


Quelle: Startothek 2010

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