Aufwertung einer Berufsqualifikation über den Umweg EU-Ausland nicht möglich
17.02.10
In vielen Berufszweigen (z. B. Handwerk und Freie Berufe) ist eine berufliche Qualifikation Voraussetzung für den Schritt in die Selbstständigkeit. Eine solche Qualifikation kann nicht durch eine sogenannte Gleichwertigkeitsanerkennung im EU-Ausland aufgewertet werden. Die Bewertung der Qualifikation richtet sich vielmehr nach nationalem Recht. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht in einem aktuellen Urteil (Az.: L 4 KA 6/07).
Im behandelten Fall hatte eine Österreicherin 1980 in Deutschland ein Psychologie-Diplom erworben. Dieses berechtigt in Deutschland nicht zur Psychoanalyse. In Österreich wurde die deutsche Ausbildung dem österreichischen Magisterabschluss gleichgestellt. Nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union wurde der Frau in Österreich gestattet, neben der Berufsbezeichnung "Psychotherapeutin" die Zusatzbezeichnung "Psychoanalyse" zu führen. Dennoch genehmigte die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KV Hessen) der Therapeutin die Abrechnung von psychoanalytischen Behandlungen in Deutschland nicht. Sie habe die entsprechende Fachkunde nicht nachgewiesen.
Das Hessische Landessozialgericht bestätigte die Rechtsauffassung der KV Hessen. Ist eine in Deutschland absolvierte Ausbildung nach deutschem Recht für eine bestimmte Berufsausübung nicht ausreichend, so könne hieran auch eine Anerkennung durch einen anderen Mitgliedstaat nichts ändern.
Quelle: Startothek 2010