Arbeitszeit bei Teilzeitkräften genau bestimmen

07.07.11

Auch bei der Einstellung von Teilzeitkräften müssen Existenzgründer auf der Hut sein. Unklare vertragliche Regelungen zur Arbeitszeit können aus einer Teilzeit- nämlich ganz schnell eine Vollzeitkraft machen. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 9 AZR 236/10) hervor.

Im Streitfall hatte ein als Flugsicherungskraft eingestellter Wachmann am Flughafen Köln/Bonn mit seinem Arbeitgeber folgende Teilzeitregelung in einem Formulararbeitsvertrag getroffen: "Der Angestellte ist verpflichtet, im monatlichen Durchschnitt 150 Stunden zu arbeiten...". Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit lag in der Vergangenheit aber bei über 180 Stunden pro Monat. Der allgemeinverbindliche Manteltarifvertrag für Vollzeitbeschäftigte im Wach- und Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen sieht hingegen eine Mindestarbeitszeit von 160 Stunden/Woche vor. Daher begehrte der Wachmann von seinem Arbeitgeber die Feststellung, dass seine Regelarbeitszeit dem tatsächlichen Beschäftigungsumfang und damit einer Vollzeitbeschäftigung entspricht. Andernfalls müsse seiner Ansicht nach die regelmäßige Arbeitszeit erhöht werden. Der Arbeitgeber widersprach dem Ansinnen, sodass der Wachmann vor Gericht zog.

Mit Erfolg, denn das letztinstanzlich urteilende Bundesarbeitsgericht (BAG) hielt die vereinbarte Arbeitszeitregelung für nicht transparent genug und damit für unwirksam. So gehe aus der Regelung nicht eindeutig hervor, innerhalb welchen Zeitraumes der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit durchschnittlich 150 Stunden pro Monat beschäftigen muss, befanden die BAG-Richter. Hier fehle beispielsweise ein Zusatz wie "innerhalb eines Kalenderjahres" oder von "September bis Dezember". Mithin habe der Wachmann den tatsächlichen Umfang seiner Beschäftigung dem Vertrag nicht entnehmen können und sei dadurch unangemessen benachteiligt. Folglich gelte der Manteltarifvertrag für Vollzeitbeschäftigte. Eine weitere Erhöhung der Arbeitszeit käme hingegen nicht in Betracht.



Quelle: Startothek 2011

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